Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heavenly Work Studios · Samuel Ens · Stand: Mai 2026
Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Heavenly Work Studios, vertr. d. Geschäftsführer Samuel Ens, Waldstraße 5–7, 56579 Bonefeld, E-Mail: [email protected] – nachfolgend „Auftragnehmer" genannt – für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Podcast-Produktion, Medienproduktion, Content-Erstellung, Markenaufbau, strategische Beratung, Social-Media-Content, KI-gestützte Content-Produktion sowie damit verbundene Dienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Heavenly Work Studios und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
• Podcast-Produktion
• Podcast-Branding
• Content-Produktion
• Video- & Audiobearbeitung
• Strategische Positionierung
• Markenaufbau
• Social-Media-Content
• KI-gestützte Content-Erstellung
• Veröffentlichungs- und Distributionsdienstleistungen
• Beratungs- und Strategie-Dienstleistungen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Angaben auf Webseiten, Präsentationen oder Social-Media-Kanälen stellen keine verbindlichen Leistungszusagen dar.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Angebotsannahme,
• digitale Angebotsbestätigung,
• elektronische Signatur,
• Bestätigung per E-Mail,
• oder Beginn der Zusammenarbeit.
(2) Mit Angebotsannahme bestätigt der Auftraggeber zugleich die Geltung dieser AGB.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst das Angebot „Podcast Branding Kit" mindestens:
• 9 Longform-Podcastfolgen
• 45 Social-Media-Beiträge / Kurzform-Contentformate
(3) Die Auswahl der Plattformen, Formate, Veröffentlichungszeiten und Content-Strategien erfolgt durch den Auftragnehmer nach eigenem fachlichen Ermessen.
(4) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine garantierte Reichweite, keine garantierten Leads und keine garantierten Umsätze.
§ 5 Korrekturschleifen
(1) Pro Longform-Podcastfolge sind maximal zwei Korrekturschleifen inklusive.
(2) Weitere Änderungen, neue kreative Richtungen oder umfangreiche Nachbearbeitungen gelten als Zusatzleistung und werden gesondert vergütet.
(3) Kleinere technische Anpassungen bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Mitwirkung. Hierzu gehören insbesondere:
• Bereitstellung von Informationen,
• Zugangsdaten,
• Branding-Vorgaben,
• Logos,
• Medieninhalten,
• Feedback,
• Terminabsprachen,
• sowie sonstigen für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen.
(2) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ausschließlich Inhalte bereitzustellen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt.
§ 7 Termine & Produktionsausfälle
(1) Vereinbarte Drehtage, Calls oder Produktionstermine sind verbindlich.
(2) Kurzfristige Absagen durch den Auftraggeber berechtigen nicht zur Kürzung vereinbarter Vergütungen.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine bei Krankheit, technischer Störung, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen zu verschieben.
(4) Bereits reservierte Produktionskapazitäten gelten als vergütungspflichtig.
§ 8 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Ratenzahlungen bleibt die gesamte Restforderung bis zur vollständigen Zahlung bestehen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
• Leistungen auszusetzen,
• Veröffentlichungen zu pausieren,
• Zugänge einzuschränken,
• Nutzungsrechte zu widerrufen.
(5) Gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen beim Auftragnehmer.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung erhält der Auftraggeber ein widerrufliches, einfaches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung der Inhalte.
(3) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den finalen Vertragsinhalten.
(4) Rohdateien, Projektdateien, Schnittdateien, Templates, interne Workflows, KI-Prompts sowie nicht veröffentlichte Produktionsdaten verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, veröffentlichte Inhalte zu Referenz- und Portfoliozwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 10 Nachlieferungsfrist
(1) Fehlende vertraglich vereinbarte Inhalte können innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Zusammenarbeit nachgeliefert werden.
(2) Die Nachlieferung erfolgt ohne zusätzliche Vergütungspflicht für den Auftraggeber.
(3) Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen ist.
(4) Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist endet die Leistungspflicht endgültig.
§ 11 KI-Software & Drittanbieter-Tools
(1) Der Auftragnehmer nutzt zur Leistungserbringung moderne Software-, Cloud- und KI-Systeme. Hierzu können insbesondere gehören:
• ChatGPT
• Claude
• Google Gemini
• Manus AI
• OpusClip
• Metricool
• Captions AI
• weitere vergleichbare Systeme
(2) Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur Unterstützung der Leistungserbringung, Content-Produktion, Automatisierung, Analyse, Bearbeitung oder Optimierung.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine sensiblen personenbezogenen Daten, Gesundheitsdaten, Bankdaten oder sonstige besonders geschützte Informationen bereitzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich erforderlich und vereinbart ist.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen externer Drittanbieter-Systeme.
§ 12 Datenschutz & Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich bekannter Informationen.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Eine Haftung für:
• entgangene Gewinne,
• mittelbare Schäden,
• Datenverluste,
• Reichweitenverluste,
• Account-Sperrungen,
• algorithmische Änderungen,
• Plattformentscheidungen,
• oder wirtschaftliche Misserfolge
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf die im letzten Vertragsmonat gezahlte Vergütung begrenzt.
§ 14 Laufzeit & Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Mai 2026